12.07.2023
Achtung! Neue ZV-Formulare ab 01.12.2023 verpflichtend
In unserem Beruf ist es ungemein wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Denn der Gesetzgeber denkt sich immer wieder tolle Neuerungen für uns aus, damit es auch ja nicht langweilig wird – wie zuletzt in der Zwangsvollstreckung mit der neuen Formularverordnung. Zum Glück war Dieter Schüll am 23.05.2023 bei uns in Bremen und hat uns das „Kreuz mit den Kreuzchen“ nähergebracht.
Der sehr lebhafte Vortrag von Herrn Schüll wurde schnell zu einer noch lebhafteren Diskussion unter den Teilnehmerinnen und mit dem Referenten über die Sinnhaftigkeit der Änderungen und mit dem allgemeinen Tenor: „Was hat sich der Gesetzgeber nur dabei gedacht?“. Neben Erläuterungen und Ausfüllhinweisen gab es noch viele hilfreiche ZV-Tipps aus der Praxis für die Praxis. Hier merkt man, dass der Referent ein echter Praktiker und Experte auf seinem Gebiet ist!
Es bleibt nun abzuwarten, wie sich der Umgang mit den neuen ZV-Formularen in der Praxis gestaltet. Bis zum 30.11.2023 können wir noch die alten Formulare verwenden, ab Dezember 2023 sind die „Neuen“ dann verpflichtend. In der Hoffnung, dass die Anwaltssoftware-Hersteller die Zwangsvollstreckungs-Formularverordnung nicht nur möglichst schnell, sondern auch benutzerfreundlich umsetzen, verbleibe ich mit kollegialen Grüßen :-)
Katharina Bellmann
(RENO Bremen e.V.)
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